Kommunaler Hochbau; Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen
Ansprechpartner
Abteilung 3 BauamtAllgemeine Informationen
Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Der Bereich Hochbau ist zuständig für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Gebäude (z. B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u.a.gehören:
fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
Baubegehung
Werkplanung
Ausschreibung
Vergabe
Abrechnung
Raumbuch
Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
CAD-Aufnahmen
Ermittlung von Gebäudedaten
Rechtsgrundlagen
Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen WirkungskreisesArt. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises









