Information des Landkreises Bayreuth
Auszeichnung von erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern und Ehrung von verdienten Funktionärinnen und Funktionären
Der Landkreis Bayreuth wird 2026 wieder im Rahmen einer Sportlerehrung Einzelpersonen und Mannschaften für hervorragende sportliche Leistungen auszeichnen.
Nach den Richtlinien werden folgende Leistungen ausgezeichnet:
Teilnahme an Welt- und Europameisterschaften
Teilnahme an Olympischen Spielen
1. Bis 3. Platz bei einer deutschen Meisterschaft
1. Bis 3. Platz bei einer süddeutschen oder bayerischen Meisterschaft
1. Platz bei einer nord- oder süddeutschen Meisterschaft
1. Platz bei einer Bezirksmeisterschaft
Die sportlichen Leistungen müssen bei offiziellen Wettbewerben eines dem BLSV angeschlossenen Fachverbandes bzw. des Bayerischen Sportschützenbundes erbracht worden sein.
Weiterhin sollen Persönlichkeiten geehrt werden, die sich besondere Verdienste auf dem Gebiet des Sports erworben haben, indem sie über viele Jahre hinweg in verantwortlicher Position ehrenamtlich in unseren Sportvereinen tätig sind oder waren und somit als Vorbild für die jüngere Generation gelten.
Folgende ehrenamtliche Tätigkeiten in einem Sportverein können dabei berücksichtigt werden:
Das Amt des 1. Vorstandes (sollte mindestens zehn Jahre ausgeübt worden sein).
Der 2. Vorstand, Abteilungsleiter sowie weitere Mitglieder der Vorstandschaft (1. Schriftführer und 1. Kassier), die auf eine Amtszeit von mindestens 15 Jahren zurückblicken können.
Diese Voraussetzung ist auch unter Hinzurechnung von Zeiten erfüllt, in denen das Amt eines 1. Vorstandes bekleidet wurde.
Weitere ehrenamtliche Tätigkeiten, wie beispielsweise 2. Schriftführer, 2. Kassier, Spielleiter, Betreuer, Platzwart, Trainer oder Schiedsrichter, die mindestens 20 Jahre ausgeübt wurden, wobei auch Zeiten eines 1. oder 2. Vorstandes, Abteilungsleiters bzw. 1. Schriftführers und 1. Kassiers angerechnet werden. Falls die Persönlichkeit nicht mehr ehrenamtlich im Verein tätig ist, sollte das Ausscheiden nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Bitte senden Sie bis spätestens 18. März 2026 entsprechende Auszeichnungsvorschläge per Mail an . Als Stichtag für die zu berücksichtigenden sportlichen Leistungen gilt der 23. April 2025 (letztjährige Meldefrist für Sportlerehrung 2025).
Für die Ehrung als Sportfunktionär/in sollte pro Verein nur eine Person pro Jahr vorgeschlagen werden, um die Bedeutsamkeit der Ehrung stärker zu unterstreichen.
Die Auszeichnungen werden im Rahmen der Sportlerehrung voraussichtlich am 8. Mai 2026 vorgenommen. Hierzu erfolgt rechtzeitig eine gesonderte Einladung.