Kommunaler Hochbau; Informationen zum Bauunterhalt
Ansprechpartner
Abteilung 3 BauamtAllgemeine Informationen
Die bauliche Unterhaltung von eigenen Gebäuden und mitverwalteten Einrichtungen ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Der Bereich Hochbau ist zuständig für den Bauunterhalt von eigenen und mitverwalteten Gebäuden (z.B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u. a. gehören:
fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
Baubegehung
Werkplanung
Ausschreibung
Vergabe
Abrechnung
Raumbuch
Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
CAD-Aufnahmen
Ermittlung von Gebäudedaten
Rechtsgrundlagen
Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen WirkungskreisesArt. 51 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises