Kommunaler Finanzausgleich; Allgemeine Informationen

Ansprechpartner

Abteilung 2 Finanzverwaltung

 

Allgemeine Informationen

Der kommunale Finanzausgleich umfasst einen Großteil der Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) sowie der Kommunen untereinander.

 

Unter Finanzausgleich im weiteren Sinn versteht man die Summe aller Regelungen, die die Verteilung der Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zwischen den Gebietskörperschaften betreffen. Im Bayerischen Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG) ist geregelt, an welchen Steuereinnahmen des Landes die Kommunen in welchem Umfang beteiligt sind und wie die vom Freistaat zur Verfügung gestellten Mittel verteilt werden. Der kommunale Finanzausgleich im engeren Sinn befasst sich mit finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften.

 

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs

 

Ziele des kommunalen Finanzausgleichs

Der kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele, ein fiskalisches und ein verteilungspolitisches:

 

Mittel der Kommunen

Die Haupteinnahmequelle der Landkreise, die Kreisumlage, wird von den kreisangehörigen Gemeinden des jeweiligen Landkreises aufgebracht. Die Haupteinnahmequelle der Bezirke, die Bezirksumlage, wird von den Bezirken bei den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden im Gebiet des jeweiligen Bezirks erhoben. Über die Kreis- und Bezirksumlage partizipieren die Landkreise und Bezirke mittelbar an den Steuereinnahmen der Gemeinden.

 

Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden beteiligen sich über die Krankenhausumlage zur Hälfte an der Krankenhausfinanzierung.

 

Bundesmittel

Für nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) förderfähige Investitionen in den ÖPNV stellt der Bund Fördermittel zur Verfügung (Näheres hierzu siehe unten). Im Jahr 2023 entfallen auf den Freistaat voraussichtlich 55 Millionen Euro.

 

Der Freistaat Bayern kann zudem aus dem vom Bund aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgestatteten Krankenhaus-Strukturfonds nach § 12a KHG in den Jahren 2019 bis 2024 insgesamt rd. 295 Millionen Euro zur Kofinanzierung bestimmter strukturverbessernder Vorhaben in der Krankenhausversorgung abrufen.

 

Leistungen des kommunalen Finanzausgleichs (Wohin gehen die Mittel?)

 

Wesentliche Leistungsbereiche des kommunalen Finanzausgleichs sind:

Die Förderung des kommunalen Straßenbaus und –unterhalts erfolgt in Form von gezielten Zuweisungen zu Baumaßnahmen,  pauschalen Festbeträgen zu Straßenbau- und Unterhalt sowie Straßenausbaupauschalen. 

Die Voraussetzungen für die zahlreichen Leistungsbereiche des kommunalen Finanzausgleichs sind sehr unterschiedlich, detailliert und zum Teil auch komplex. Sie können daher an dieser Stelle nicht umfassend dargestellt werden. Bitte wenden Sie sich daher an Ihr Landratsamt bzw. an Ihre (kreisfreie) Stadt. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung von Maßnahmen des kommunalen Hoch- und Straßenbaus, des ÖPNV sowie zur Krankenhausförderung ist die jeweils zuständige Bezirksregierung.

 

Über etwaige im kommunalen Finanzausgleich maßgebliche Termine und Fristen informiert Sie ebenfalls Ihr Landratsamt oder Ihre (kreisfreie) Stadt bzw. bei der Förderung von Maßnahmen des kommunalen Hoch- und Straßenbaus, des ÖPNV sowie bei der Krankenhausförderung die jeweils zuständige Bezirksregierung.


Rechtsgrundlagen