Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

Ansprechpartner

Bauhof Gemeinde Aufseß

 

Allgemeine Informationen

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.

 

Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.

 

Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.

 

Voraussetzungen:

  • Stellung eines formlosen Antrags bei der jeweils zuständigen Behörde (Personalausweis- und eID-Karte-Behörden, also die Gemeinden des (Haupt-)Wohnsitzes, sowie für den elektronischen Aufenthaltstitel die Ausländerbehörden)

  • Inhaber eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels

Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.

 

Der Aufkleber mit Brailleschrift wird im Rahmen der persönlichen Beantragung eines Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt auf das Dokument aufgebracht.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

keine.