Anliegerbescheinigung; Beantragung

Ansprechpartner

Bauhof Gemeinde Aufseß

 

Allgemeine Informationen

Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.

 

Beschreibung

 

Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

 

Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

 

Voraussetzungen

 

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

 

Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Vollmacht oder eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.

 

Fristen

 

keine

 

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Eigentümernachweis

  • Flurkartenauszug

  • Lageplan

  • ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers


Gebühren

Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.